Vereinsorgane

Vereinsorgane


Mitglieder
Die Lokale Aktionsgruppe Warndt-Saargau e.V. ist als öffentlich-private Partnerschaft organisiert.
Private Mitglieder sind unsere Projektträger, Vereine und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Förderer, die aus Überzeugung den LEADER-Ansatz mit unterstützen wollen.
Öffentliche Partner sind die Programmkommunen (Saarbrücken-Klarenthal, die links der Saar gelegenen Stadtteile Völklingens, Großrosseln, Überherrn, Wadgassen mit drei Ortsteilen, Wallerfangen, Rehlingen-Siersburg), der Landkreis Saarlouis, der Regionalverband Saarbrücken sowie kommunale Unternehmen wie z.B. die Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis und der Wasserzweckverband Warndt.
 
Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt.
Die Niederschriften zu den Mitgliederversammlungen sind auf unserer Website eingestellt.
Entscheidungsgremium
Das Entscheidungsgremium ist der LAG-Vorstand. Gemäß Satzung setzt sich der Vorstand aus 1. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister und acht bis maximal zwölf Beisitzer zusammen. Die Amtsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre. Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder müssen Wirtschafts- und Sozialpartner bzw. Verbände im Sinne des saarländischen LEADER-Programms sein. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Zu seinen Aufgaben zählt u.a. die Überwachung der laufenden Projekte, die Entscheidung über die eingereichten Projektanträge und die Wirkungsabschätzung der Vorgehensweise und Projekte.

Sitzungen des LAG-Vorstands finden mindestens alle zwei Monate statt.
Die Protokolle zu den Vorstandssitzungen sind auf unserer Website eingestellt.
Organigramm
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