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Förderprogramme für die Grenzregion Warndt-Saargau

LEADER-Förderung


Mehrwert für die Region durch innovative Projekte und gemeinschaftliches Engagement unterschiedlicher Akteure


LEADER setzt sich aus den Anfangsbuchstaben des französischen Liaison entre actions de développement de l’ économie rurale zusammen und bedeutet übersetzt: Verbindung zwischen den Aktivitäten zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

In der aktuellen EU-Förderperiode 2023 - 2027 wird LEADER über den Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und im Saarland vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL) kofinanziert.

LEADER hat einen besonderen Ansatz und unterscheidet sich damit von anderen, herkömmlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum (z.B. Nachhaltige Dorfentwicklung).

Der Unterschied besteht darin, dass die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an der regionalen Entwicklung ein zentraler Baustein bei LEADER ist. Man spricht in diesem Zusammenhang vom dem sog. Bottom-up-Prinzip.

Von denjenigen Menschen, die hier in der Grenzregion leben und sich mit ihr verbunden fühlen, geht eine hohe Motivation aus, wenn sie sich für die Verbesserung der Lebensqualität in ihrer Region einsetzen wollen. Dieses Potential fördert die EU über LEADER.


Das LEADER-Regionalmanagement berät Interessenten und potenzielle Antragsteller. Darüber hinaus begleitet das Regionalmanagement die Projektträger bei allen Fragen rund um die LEADER-Förderung, damit die Fördermittel auch dort ankommen, wo sie die nachhaltigste Wirkung für die Region entfalten können. 

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Anfrage per Mail

Hier geht's zum Förderportal!

LEADER-Antrag stellen

Der Weg zur Förderung

Einreichung von LEADER-Projektanträgen bei der LAG-Geschäftsstelle während eines öffentlichen Projektaufrufs

Was müssen Antragsteller dabei beachten?

Gebietsbezug

Das Vorhaben liegt in der LEADER-Region Warndt-Saargau.

Bezug zur Strategie

Das Vorhaben passt zu einem der vier Handlungsfelder der LEADER-Strategie Warndt-Saargau.

Bewilligung abwarten

Das Vorhaben darf noch nicht gestartet sein. Erst wenn eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn oder ein Zuwendungsbescheid seitens des Fördermittelgebers (MUKMAV) vorliegt, darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.

Finanzierung

Die Finanzierung des Vorhabens muss grundsätzlich gesichert sein. Die Zuwendung aus dem LEADER-Budget der LAG Warndt-Saargau e.V. ist eine Anteilsförderung, es verbleibt also stets ein Eigenanteil beim Projektträger. Projekte müssen auch stets vorfinanziert  werden, daher muss auch die Vorfinanzierung gewährleistet sein (belastbare Finanzplanung!).

Zuwendung

Die Zuwendung liegt zwischen 3.000 € (Bagatellgrenze) und 250.000 € (Höchstgrenze).

Genehmigungen

Alle erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt oder sind in Vorbereitung!

z.B. Baugenehmigungen, Kooperationsvereinbarungen, Bescheinigung des Finanzamts zur Förderfähigkeit des Mehrwertsteueranteils, ggf. Bankbürgschaft etc.

Beratungsgespräch

Ein Beratungsgespräch mit dem LEADER-Regionalmanagement hat stattgefunden oder steht bevor.

Frist einhalten

Das Formular für die Projekt-beschreibung einschließlich der Eigenbewertung ist vom Antragsteller ausgefüllt bei der LAG-Geschäftsstelle während des Projektaufrufs eingereicht worden.

Über Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Projektvorschläge entscheidet der LAG-Vorstand als Entscheidungsgremium im Anschluss an einen Projektaufruf.


Während der EU-Förderperiode 2014-2022 hat die LAG Warndt-Saargau e.V. auch eigene LEADER-Projekte umgesetzt. 

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