Förderprogramme für die Grenzregion Warndt-Saargau
LEADER-Förderung
Mehrwert für die Region durch innovative Projekte und gemeinschaftliches Engagement unterschiedlicher Akteure
LEADER setzt sich aus den Anfangsbuchstaben des französischen
Liaison
entre
actions de
développement de l’
économie
rurale
zusammen und bedeutet übersetzt:
Verbindung zwischen den Aktivitäten zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
In der aktuellen EU-Förderperiode 2023 - 2027 wird LEADER über den Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und im Saarland vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL) kofinanziert.
LEADER hat einen besonderen Ansatz und unterscheidet sich damit von anderen, herkömmlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum (z.B. Nachhaltige Dorfentwicklung).
Der Unterschied besteht darin, dass die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an der regionalen Entwicklung ein zentraler Baustein bei
LEADER ist. Man spricht in diesem Zusammenhang vom dem sog.
Bottom-up-Prinzip.
Von denjenigen Menschen, die hier in der Grenzregion leben und sich mit ihr verbunden fühlen, geht eine hohe Motivation aus, wenn sie sich für die Verbesserung der Lebensqualität in ihrer Region einsetzen wollen. Dieses Potential fördert die EU über
LEADER.
Das LEADER-Regionalmanagement berät Interessenten und potenzielle Antragsteller. Darüber hinaus begleitet das Regionalmanagement die Projektträger bei allen Fragen rund um die LEADER-Förderung, damit die Fördermittel auch dort ankommen, wo sie die nachhaltigste Wirkung für die Region entfalten können.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen!
Hier geht's zum Förderportal!
Der Weg zur Förderung

Einreichung von LEADER-Projektanträgen bei der LAG-Geschäftsstelle während eines öffentlichen Projektaufrufs
Was müssen Antragsteller dabei beachten?
Bewilligung abwarten
Das Vorhaben darf noch nicht gestartet sein. Erst wenn eine
Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn oder ein
Zuwendungsbescheid seitens des Fördermittelgebers (MUKMAV) vorliegt, darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.
Finanzierung
Die Finanzierung des Vorhabens muss grundsätzlich gesichert sein. Die Zuwendung aus dem LEADER-Budget der LAG Warndt-Saargau e.V. ist eine Anteilsförderung, es verbleibt also stets ein Eigenanteil beim Projektträger. Projekte müssen auch stets vorfinanziert werden, daher muss auch die Vorfinanzierung gewährleistet sein (belastbare Finanzplanung!).
Zuwendung
Die Zuwendung liegt zwischen 3.000 € (Bagatellgrenze) und 250.000 € (Höchstgrenze).
Genehmigungen
Alle erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt oder sind in Vorbereitung!
z.B. Baugenehmigungen, Kooperationsvereinbarungen, Bescheinigung des Finanzamts zur Förderfähigkeit des Mehrwertsteueranteils, ggf. Bankbürgschaft etc.
Beratungsgespräch
Ein Beratungsgespräch mit dem LEADER-Regionalmanagement hat stattgefunden oder steht bevor.
Frist einhalten
Das Formular für die Projekt-beschreibung einschließlich der Eigenbewertung ist vom Antragsteller ausgefüllt bei der LAG-Geschäftsstelle während des Projektaufrufs eingereicht worden.
Über Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Projektvorschläge entscheidet der LAG-Vorstand als Entscheidungsgremium im Anschluss an einen Projektaufruf.
Während der EU-Förderperiode 2014-2022 hat die LAG Warndt-Saargau e.V. auch eigene LEADER-Projekte umgesetzt.