Der 1. Projektaufruf für das Programmjahr 2024 ist abgeschlossen.
Die Lokale Aktionsgruppe Warndt-Saargau e.V. startet am 01. Dezember den Projektaufruf für die nächste Förderrunde 2024. Bis einschließlich 29. Februar 2024 können - vorbehaltlich einer Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Förderanträge für Kleinprojekte bis 20.000 Euro bei der LAG-Geschäftsstelle im Jagdschloss in Karlsbrunn eingereicht werden.
Weitere Information unter
Seit 2019 werden in der LEADER-Region Warndt-Saargau auch Kleinprojekte bis
20.000 Euro förderfähige Gesamtprojektkosten über das sogenannte
GAK-Regionalbudget
gefördert.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt hierfür sogenannte "GAK-Mittel" bereit (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, 54% der Förderung).
Die Zuwendung wird vom saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (36% der Förderung) und von der LAG Warndt-Saargau e.V. (10% der Förderung) kofinanziert.
Der Fördertatbestand des Rahmenplans ländliche Entwicklung kommt LEADER- und ILE-Regionen zugute.
Förderrichtlinien:
Förderfähig sind Kleinprojekte zur Dorfentwicklung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Beispielsweise können die Gestaltung kleiner, innerörtlicher Freiflächen, Wege, Plätze und Ortseingänge, Maßnahmen zur Dorfverschönerung, kleinere Bau- & Sanierungsmaßnahmen für Gemeinschaftsinfrastruktur (z.B. Hütten etc.) sowie die Sanierung kulturellen Erbes (Wegekreuze, Denkmäler etc.) und auch kleinere Projekte der Freizeit-/Tourismusinfrastruktur (Bsp. Erneuerung Themenweg) gefördert werden.
Förderfähigkeit:
Bei den Projekten ist es wichtig, dass der Bezug und die Kohärenz zur
LEADER-Strategie Warndt-Saargau - Gemeinsam, lebendig, grenzenlos hergestellt wird.
Bewilligungszeitraum:
Die geförderten Kleinprojekte müssen bis spätestens
30. November des Programmjahres abgeschlossen sein, sonst verfällt die Förderung.
Eigenarbeitsleistungen:
In Verbindung mit Materialverbrauch sind auch Eigenarbeitsleistungen förderfähig.
Fotos von unserer diesjährigen Projekte-Tour 2022 am 02.05.2023 -
Symbolische Übergabe der Zuwendungen an die Projektträger
Hier gibt es die Infos zu den Projekten und Fotos!
Projektaufrufe:
Der 2. Projektaufruf für das Programmjahr 2023 ist abgeschlossen.
Der 2. Projektaufruf im Programmjahr 2023 endete am 31.05.2023.
Über die Förderwürdigkeit von insgesamt 6 Anträgen hat das Gremium am 15.06.2023 entschieden.
2 Anträge wurden als förderfähig und förderwürdig bewertet.
Der 1. Projektaufruf für das Programmjahr 2023 vom 01.01.2023 bis 31.01.2023
ist bereits abgeschlossen!
Insgesamt werden bereits 11 förderwürdige Maßnahmen umgesetzt.
Der 1. Projektaufruf im Programmjahr 2023 endete am 31.01.2023.
Die Entscheidung über die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit von insgesamt 16 Anträgen fiel am 07.02.2023.
11 Anträge wurden als förderfähig und förderwürdig bewertet.
Der 1. Projektaufruf im Programmjahr 2022 endete am 31.01.2022.
Über die Förderwürdigkeit von insgesamt 16 Anträgen hat das Gremium am 18.02.2022 entschieden.
15 Anträge wurden als förderfähig und förderwürdig bewertet.