Förderprogramme für die Grenzregion Warndt-Saargau
GAK-Regionalbudget
Ein Förderinstrument für Kleinprojekte der Dorfentwicklung bis 20.000 Euro Gesamtprojektkosten
Seit 2019 werden in der LEADER-Region Warndt-Saargau auch Kleinprojekte bis
20.000 Euro förderfähige Gesamtprojektkosten über das sogenannte
GAK-Regionalbudget gefördert.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stellt hierfür sogenannte GAK-Mittel bereit.
GAK steht für Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Der Anteil des Bundes an der Zuwendung beträgt 54%. Die Kofinanzierung erfolgt durch das saarländische Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) mit 36% und durch die LAG Warndt-Saargau e.V. mit 10% der Zuwendung.
Die Projekte müssen innerhalb der LEADER-Region Warndt-Saargau im laufenden Kalenderjahr vollständig umgesetzt und abgerechnet werden.
Die Kleinprojekte können mit einem Fördersatz von bis zu 80 % gefördert werden, die maximale Zuwendung beträgt 16.000 Euro je Projekt.
Das Regionalmanagement berät Interessenten und potenzielle Antragsteller bei allen Fragen rund um die Förderung.
Melden Sie sich gerne bei uns!
Was wird gefördert?
Hier geht's zu den Formularen!
Einige Beispiele unserer Fördermaßnahmen aus 2022 bis 2024.
In der Spalte rechts können Informationen zu allen geförderten Regionalbudget-Maßnahmen aufgerufen werden.
Aktuelles Programmjahr 2025
Während eines Projektaufrufs können Zuwendungsanträge eingereicht werden
Zuwendungsanträge für Kleinprojekte, die über das GAK-Regionalbudget gefördert werden können, müssen bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Eine Kontaktaufnahme mit dem LEADER-Regionalmanagement der LAG Warndt-Saargau e.V. ist vor Einreichung des Antrags erforderlich.
Der 1. Projektaufruf endete am 29.02.2025.
5 Anträge wurden vom Gremium am 19.02.2025 als förderfähig und förderwürdig bewertet.
In der Entscheidungsggremiumssitzung vom 14.05.2025 wurde ein Zuwendungsantrag aus dem 2. Projektaufruf als förderfähig und förderwürdig bewertet.
Vom 01. Juni bis einschließlich 31. Juli 2025 fand der 3. und zugleich letzte Projektaufruf für das Programmjahr 2025 statt. Erneut wurde ein Zuwendungsantrag als förderfähig und förderwürdig bewertet.