GAK-Regionalbudget

Der 1. Projektaufruf für das Programmjahr 2024 ist abgeschlossen.


 Die Lokale Aktionsgruppe Warndt-Saargau e.V. startet am 01. Dezember den Projektaufruf für die nächste Förderrunde 2024. Bis einschließlich 29. Februar 2024 können - vorbehaltlich einer Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Förderanträge für Kleinprojekte bis 20.000 Euro bei der LAG-Geschäftsstelle im Jagdschloss in Karlsbrunn eingereicht werden.

Weitere Information unter

Aktuelles (warndt-saargau.eu)

GAK-Regionalbudget


Seit 2019 werden in der LEADER-Region Warndt-Saargau auch Kleinprojekte bis 20.000 Euro förderfähige Gesamtprojektkosten über das sogenannte GAK-Regionalbudget gefördert. 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt hierfür sogenannte "GAK-Mittel" bereit (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, 54% der Förderung).

Die Zuwendung wird vom saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (36% der Förderung) und von der LAG Warndt-Saargau e.V. (10% der Förderung) kofinanziert.


Der Fördertatbestand des Rahmenplans ländliche Entwicklung kommt LEADER- und ILE-Regionen zugute.


Förderrichtlinien:

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Kleinprojekte zur Dorfentwicklung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung.


Beispielsweise können die Gestaltung kleiner, innerörtlicher Freiflächen, Wege, Plätze und Ortseingänge, Maßnahmen zur Dorfverschönerung, kleinere Bau- & Sanierungsmaßnahmen für Gemeinschaftsinfrastruktur (z.B. Hütten etc.) sowie die Sanierung kulturellen Erbes (Wegekreuze, Denkmäler etc.) und auch kleinere Projekte der Freizeit-/Tourismusinfrastruktur (Bsp. Erneuerung Themenweg) gefördert werden.



Förderfähigkeit:
Bei den Projekten ist es wichtig, dass der Bezug und die Kohärenz zur
LEADER-Strategie Warndt-Saargau - Gemeinsam, lebendig, grenzenlos hergestellt wird.


Bewilligungszeitraum:

Die geförderten Kleinprojekte müssen bis spätestens

30. November des Programmjahres abgeschlossen sein, sonst verfällt die Förderung.


Eigenarbeitsleistungen:

In Verbindung mit Materialverbrauch sind auch Eigenarbeitsleistungen förderfähig.

Nicht förderfähig:

  • Aufteilung eines größeren Projekts (> 20.000 Euro) in mehrere Kleinprojekte
  • Bereits begonnene Maßnahmen
  • Wirtschaftsförderung, mit Ausnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Bäcker, Metzger, Dorfladen), jedoch nicht: Tourismus-/Gastgewerbe, landwirtschaftliche Unternehmen, Ärzte & medizinische Angebote
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • E-Ladesäulen: PKW und Bike
  • Nicht öffentlich nutzbare Vereinsinfrastruktur („Clubheime“ & deren Ausstattung)
  • Bewegliche Gegenstände (z.B. Mobiliar Dorfgemeinschaftshäuser, inkl. bewegliche Elektrogeräte und Spielgeräte)
  • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen und Pläne nach dem BauGB
  • Sonstige kommunale Pflichtaufgaben (Verkehrs-sicherung; Kommunaler Fahrzeug-/Gerätepark, Feuerwehr, Friedhöfe)
  • PKW-Parkplätze
  • Maßnahmen an Pfarrkirchen
  • Laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten (Miete, Energie und Personal)
  • Reine Pflege- und Instandhaltungskosten sowie Ersatzbeschaffung und entsprechende Geräte
  • Eigenleistungen der Kommunalverwaltung (Bauamt, Bauhof)
  • Sonstige Personalkosten beim Projektträger
  • Öffentlich-rechtliche Gebühren

Fotos von unserer diesjährigen Projekte-Tour 2022 am 02.05.2023 -

Symbolische Übergabe der Zuwendungen an die Projektträger

Hier gibt es die Infos zu den Projekten und Fotos!

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Projektaufrufe:

Der 2. Projektaufruf für das Programmjahr 2023 ist abgeschlossen.

 Der 2. Projektaufruf im Programmjahr 2023 endete am 31.05.2023.

Über die Förderwürdigkeit von insgesamt 6 Anträgen hat das Gremium am 15.06.2023 entschieden.

2 Anträge wurden als förderfähig und förderwürdig bewertet.

Der 1. Projektaufruf für das Programmjahr 2023 vom 01.01.2023 bis 31.01.2023

ist bereits abgeschlossen!

Insgesamt werden bereits 11 förderwürdige Maßnahmen umgesetzt.

 Der 1. Projektaufruf im Programmjahr 2023 endete am 31.01.2023.

Die Entscheidung über die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit von insgesamt 16 Anträgen fiel am 07.02.2023.

11 Anträge wurden als förderfähig und förderwürdig bewertet.


Förderprojekte 2022
 Der 2. Projektaufruf endete am 30.09.2022.
Über die Förderwürdigkeit von insgesamt 3 Anträgen hat das Gremium am 13.10.2022 entschieden.
3 Anträge wurden als förderfähig und förderwürdig bewertet, wegen der begrenzten Mittelverfügung konnten allerdings nur noch zwei Maßnahmen gefördert werden.

  Der 1. Projektaufruf im Programmjahr 2022 endete am 31.01.2022.

Über die Förderwürdigkeit von insgesamt 16 Anträgen hat das Gremium am 18.02.2022 entschieden.

15 Anträge wurden als förderfähig und förderwürdig bewertet.

Förderprojekte 2021
 Der 2. Projektaufruf im laufenden Programmjahr 2021 endete am 30.04.2021.
Über die Förderwürdigkeit von insgesamt 3 Anträgen hat das Gremium am 18.05.2021 entschieden.
Alle Anträge wurden als "förderfähig und förderwürdig" bewertet, wegen der vollständigen Mittelbelegung konnten jedoch auf der Grundlage des Rankings nur zwei Maßnahmen gefördert werden.
Der Projektaufruf für das Programmjahr 2021 endete am 31.01.2021.
Über die Förderwürdigkeit von insgesamt 15 Anträgen hat das Gremium am 17.02.2021 entschieden. Elf Fördermaßnahmen wurden als "förderfähig und förderwürdig" bewertet.
Förderprojekte 2020
Der Projektaufruf für das Programmjahr 2020 endete am 15.01.2020.
Über die Förderwürdigkeit der Anträge hat das Gremium am 29.01.2020 und am 18.02.2020 entschieden.
Das Entscheidungsgremium hat alle eingegangenen zwölf Anträge als förderfähig und  förderwürdig bewertet.
Förderprojekte 2019
Der 2. Projektaufruf endete am 21. Juli 2019.
Über die Förderwürdigkeit der Anträge hat das Gremium am 07. August 2019 entschieden und insgesamt vier Projektanträge als "förderfähig und förderwürdig" bewertet.
Der 1. Projektaufruf endete am 16. Juni 2019.
Über die Förderwürdigkeit der Anträge hat das Gremium am 24. Juni 2019 entschieden und insgesamt acht Projektanträge als "förderfähig und förderwürdig" bewertet.

Antragstellung bei förderfähigen Vorhaben
Förderanträge und Verwendungsnachweise für Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, sind stets bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen:
LAG Warndt-Saargau e.V., c/o Jagdschloss Karlsbrunn, Schloßstraße 14, 66352 Großrosseln
 Förderantrag Regionalbudget - Formulare
Förderantrag Regionalbudget Finanzierungstabelle Regionalbudget Antrag für Eigenarbeitsleistungen Vorlage Projektbeschreibung Projektauswahlkriterien
Auftragsvergabe - Formulare (Anwendung empfohlen)
Dokumentation Direktauftrag Vergabe Anlage Ausschreibung Vergabevermerk
 Verwendungsnachweis Regionalbudget - Formulare
Allgemeine Hinweise für Projektträger Verwendungsnachweis Belegliste GAK-Regionalbudget Nachweis Eigenarbeitsleistungen Regionalbudget
Mit dem Fördervorhaben "Regionalbudget" wird die Lokale Aktionsgruppe Warndt-Saargau e.V. aus der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" unterstützt.

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